Unser Maklerhonorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision, die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind:
a. Bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und Eigentumswohnungen je 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt.;
b. Bei Nachweis oder Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten je 3,57% des Zuschlagpreises inkl. MwSt.;
c. Bei der Vermittlung oder Nachweis von Miet- oder Pachtverträgen für gewerbliche Objekte beträgt die Provision je 3,57% des Jahresentgeltes, mindestens von fünfjähriger und höchstens von zehnjähriger Dauer. Zum Jahresentgelt gehören auch die sonstigen geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme der Nebenkosten inkl. MwSt. Die Ausübung einer Option gilt als Teil der vereinbarten Mietzeit;
d. Bei Mietverträgen über Wohnräume 2,38 Monatskaltmieten inkl. MwSt. vom Auftraggeber, der Auftraggeber ist wer den Makler bestellt. Für Interessenten bzw. zukünftige Mieter entsteht keine Provision.
e. Bei Abnahme- oder Übergabeverhandlungen für Wohn- und Gewerberäume pro Auftrag ein Pauschalhonorar in Höhe von jeweils 100,- €; inkl. MwSt. vom Auftraggeber, der Auftraggeber ist wer den Makler bestellt. Für Interessenten bzw. zukünftige Mieter entsteht kein Pauschalhonorar.
f. Bei Beschaffung von Objektunterlagen (z.B. bei Behörden etc.) die von uns vorausgelegten Gebühren.